Vertrauensvolles Baumanagement…
Von der Budgeterstellung bis zur termingerechten Übergabe nehmen wir Ihnen die gesamte Arbeit ab. Vertrauen Sie auf unsere umfassende Projektsteuerung, um Ihr Bauprojekt stressfrei und erfolgreich abzuwickeln. Überlassen Sie uns die Details und konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft.
ergänzende Baudienstleistungen…
Vereinfachen Sie den Prozess, sparen Sie Zeit und Kosten durch unsere spezifische Betreuung bei Dienstleistungen rund um Ihr Bauvorhaben.
Baumanagement
Ich organisiere und koordiniere Ihr Bauvorhaben.
Setzen Sie auf einen verlässlichen Partner, der Ihre Ziele in den Vordergrund stellt.
Kosten- und Termintreue in höchster Qualität auf faire Art und Weise.
Im Detail…
Kalkulation
- Sind sie Bauherr? Ich hole Angebote ein und kalkuliere Ihr Bauvorhaben
- Sind Sie Bauunternehmer? Ich helfe Ihnen bei Engpässen in der Kalkulation
Projektsteuerung
- Setzen der obersten Projektziele und Klärung der Aufgabenstellungen für das Projekt
- Wahrnehmen der zentralen Projektanlaufstelle
- Klärung der Voraussetzungen für den Einsatz von Fachplanern und Projektbeteiligten
- Aufstellung und Überwachung von Organisations-, Termin- und Zahlungsplänen
- Koordinierung und Kontrolle von Projektbeteiligten
- Fortschreibung der Planungsziele und Klärung von Zielkonflikten
- Laufende Information und rechtzeitiges Herbeiführen von Entscheidungen des Auftraggebers
- Koordinierung/Kontrolle der Bearbeitung von Finanzierungs- und Genehmigungsverfahren
- Projektbezogene Repräsentationspflichten
Bauvertragliche Beratung und Begleitende Kontrolle
- Beratung bei Bauvertraglichen Fragestellungen
- Unterstützung bei Rechnungsprüfungen
- Beratung und Begleitung bei auftretender Mängel, Gewährleistungsfällen und Bauschäden
Örtliche Bauaufsicht
- Überwachung der Bauausführung
- Koordination der ausführenden Gewerke
- Dokumentation und Protokollierung
- Abnahme und Übergabe
Abrechnung
- Sind Sie Bauherr? Ich übernehme die Rechnungskontrolle Ihrer Bauunternehmer
- Sind Sie Bauunternehmer? Ich rechne Ihr Projekt für Sie ab!
Mängelmanagment
- Sind Sie Bauherr oder Bauträger? Ich organisiere das Mängelmanagement auf Ihrer Baustelle – sowohl während der Ausführung als auch während der Gewährleistungfrist
Planungs- und Baustellenkoordinator gem. Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG)
§3 / (1) BauKG: Werden auf einer Baustelle gleichzeitig oder aufeinanderfolgend Arbeitnehmer mehrerer Arbeitgeber tätig, so hat der Bauherr einen Planungskoordinator für die Vorbereitungsphase und einen Baustellenkoordinator für die Ausführungsphase zu bestellen.
- Aufgabe des Planungskoordinators ist es, die Umsetzung der Grundsätze der Gefahrenverhütung durch die Planer zu koordinieren.
- Weiters arbeitet er einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan aus und stellt eine Unterlage für spätere Arbeiten zusammen. Er achtet darauf, dass der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan und die Unterlage vom Bauherrn bzw. Projektleiter – durch Aufnahme in die Ausschreibung – berücksichtigt werden.
- Mit der Aufnahme des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans und der Unterlage für spätere Arbeiten in die Ausschreibung werden die ausführenden Unternehmen vertraglich verpflichtet, den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan und die Unterlage in die Praxis umzusetzen.
- Der Baustellenkoordinator hat sich um Folgendes zu kümmern:
– firmenübergreifende Belange
– alle gemeinsamen, mehreren Unternehmen dienenden Einrichtungen - Der Baukoordinator hat auf eine mögliche gegenseitige Gefährdung von Arbeitnehmer verschiedener Unternehmen zu achten. Außerdem, dass der SiGePlan umgesetzt und gegebenenfalls angepasst wird. Über diese Koordinierungspflichten und Hilfestellungen hinaus hat der Baustellenkoordinator gegenüber den ausführenden Unternehmen Kontrollpflichten:
– Durch entsprechend häufige, auf die Gefahrensituationen der Baustelle abgestimmte Baustellenüberprüfungen hat er darauf zu achten, dass die ausführenden Unternehmen die Grundsätze der Gefahrenverhütung auch anwenden
Im Detail…
Erstellung von Schad- und Störstofferkundungen
Sie besitzen ein Gebäude, für das ein Rückbau vorgesehen ist? Ab einer bestimmten Masse an Bau- und Abbruchabfällen ist eine Schad- und Störstofferkundung gesetzlich vorgeschrieben. Hierbei wird unterschieden in:
orientierende Erkundung nach ÖNORM B3151
bei > 750t Bau-/ Abbruchabfälle und <3500m³ umbauter Raum
umfassende Schad- und Störstofferkundung nach ÖNORM EN ISO 16000-32
bei > 750t Bau-/ Abbruchabfälle und >3500m³ umbauter Raum
Sinn und Zweck der oben genannten Erkundungen ist es, den Großteil des anfallenden Abfalls einem Recycling zuzuführen. Dies kann dann geschehen, wenn sämtliche Schad- und Störstoffe vorher aufgefunden und entfernt wurden.
Außerdem bieten wir Ihnen für Ihr Bauvorhaben folgende Leistungen an:
- Grobkostenschätzung der Entsorgungskosten
- Objektbeschreibung gemäß ÖNORM B2251
- Freigabeprotokoll
- Rückbaukonzept
- Unterstützung bei Ausschreibungen und Vergabeverhandlungen
- Abfallwirtschaftliche Rückbaubegleitung
Erstellung von SiGe-Plänen und der Unterlage für spätere Arbeiten gem. BauKG
Bei allen „größeren Bauvorhaben“, bei denen eine Vorankündigung an das Arbeitsinspektorat übersendet werden muss (Umfang der gesamten Bauarbeiten über 500 Personentage), oder wenn Arbeiten, die mit besonderen Gefahren (z.B. Untertagebauarbeiten, Sprengarbeiten, Druckluftarbeiten, Arbeiten mit schweren Fertigbauelementen, Arbeiten in der Nähe von Hochspannungsleitungen etc.) für Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer verbunden sind, durchgeführt werden, muss gemäß Bauarbeitenkoordinationsgesetz ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellt werden.
ergänzende Baudienstleistungen
Ergänzend zu den übergeordneten Baumanagementaufgaben bieten wir Ihnen in Kooperation mit einem Staatlich befugten und beeideten Ziviltechniker nebenstehende Leistungen an.